1. Termin vereinbaren
Mitzubringen sind:
- Gläubiger unterlagen
2. Beratungstermin
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick über Ihre Schulden- und Einkommenssituation
und zeigen Möglichkeiten der Schuldenbereinigung auf.
Vergleich mit den Gläubigern durch Raten- ggf. Einmalzahlung
oder
Es werden alle Gläubiger angeschrieben und um eine aktuelle Forderungsaufstellung gebeten. Liegen die Forderungen vor, wird den Gläubigern ein Schuldenbereinigungsangebot übersandt.
Wird dem Angebot mehrheitlich zugestimmt, erhalten Sie von uns einen Plan, wie Sie Ihre Schulden tilgen können.
Es besteht die Möglichkeit durch Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht die Gläubigerzustimmung per Gerichtsbeschluss zu erwirken.
Wird das Angebot mehrheitlich abgelehnt, können wir Ihnen beim Erstellen des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens behilflich sein.
Wie Sie erkennen können, ist der Aufwand für Sie wirklich gering. Den ersten Schritt, einen Beratungstermin zu vereinbaren, müssen wir Ihnen überlassen, den Rest erledigen wir für Sie!
4. Begleitung durch das Insolvenzverfahren
Während des Insolvenzverfahrens stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Über diese Möglichkeiten können wir Sie in einem Beratungsgespräch informieren.
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